Arbeit im Sport für alle

Die Suche nach einem Job gestaltet sich für Menschen mit Behinderungen manchmal schwierig. Auf dem Weg zum Traumjob treten Fragen und Barrieren auf. Wo kann ich mich bewerben? Gebe ich meine Behinderung in der Bewerbung an? Und wo finde ich Hilfe, wenn ich Fragen habe?

Wir möchten diese Fragen beantworten und möglichst viele Barrieren aus dem Weg räumen: Informationen rund um das Thema Arbeit für Menschen mit Behinderungen im Bereich des Sports.

 

Den eigenen Traumjob finden

Genauso vielseitig wie die unterschiedlichen Sportarten sind auch die Einsatzmöglichkeiten im Arbeitsfeld Sport. Neben Spitzenverbänden, Verbänden mit besonderen Aufgaben, Landessportbünden, der Deutschen Sportjugend, dem Deutschen Behindertensportverband, dem Deutschen Gehörlosen-Sportverband, Special Olympics Deutschland, Sportkreisen und Kreis- und Stadtsportbünden bieten auch Sportvereine exzellente Möglichkeiten zur Arbeit im Sport. Ebenso vielfältig sind auch die Tätigkeitsbereiche. Je nach Verband reichen die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen von Management, Verwaltung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, über Trainerin, Übungsleiter und Platzwartin bis hin zur Bewirtung des Vereinsheims.

Wir bieten auf diesen Seiten umfangreiche Unterstützung, einen Job zu finden. Es gibt dafür beispielsweise Jobbörsen für Menschen mit Behinderungen oder Angebote von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, denen ein inklusives, vielfältiges Team wichtig ist.

Bewerbung und Vorstellungsgespräch

Die ersten Hürden meistern

Vor einer jeden Bewerbung drängt sich die Frage auf, ob man die eigene Behinderung bereits im Bewerbungsschreiben erwähnen sollte. Kann sie bereits ein Ausschlusskriterium für potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sein? Oder sollte man offen mit seiner Behinderung umgehen?

Grundsätzlich entscheidet jede Bewerberin und jeder Bewerber selbst, ob die (Schwer-)behinderung bei der Bewerbung berücksichtigt werden soll. Wann und wie genau dies erfolgt, welche Regelungen existieren und welche sonstigen Besonderheiten es zu beachten gilt, sind im Praxistipp von TalentPlus zusammengestellt.

Als nächstes folgt das persönliche Vorstellungsgespräch. Wenn Bewerberinnen und Bewerber die eigene Behinderung in der Bewerbung nicht erwähnt haben, stellt sich folgende Frage: Ist ein Nachhaken nach der Schwerbehinderung durch den Personalvertreter erlaubt? Auch dies ist in Deutschland geregelt: Die tätigkeitsneutrale Frage nach einer Behinderung ist grundsätzlich unzulässig. Sie ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine wesentliche und entscheidende Anforderung des konkreten Arbeitsplatzes ist (§ 164 Absatz 2 SGB IX in Verbindung mit § 7 AGG).

Einige Bewerberinnen und Bewerber sind wegen ihrer Behinderungen im Vorstellungsgespräch auf Unterstützung angewiesen. Gehörlose Menschen kommunizieren mit hörenden Menschen beispielsweise mit Hilfe von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern. Auch blinde und körperlich behinderte Menschen benötigen teilweise Assistenz, zum Beispiel durch eine Person, die sie zum Betrieb begleitet. Wer hier Unterstützung bietet, sowie weitere Informationen zum Vorstellungsgespräch, erhältst du ebenfalls im Praxistipp von TalentPlus.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten:

Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner?

Eine Frau im Rollstuhl hält eine Präsentation.

 

Erfreulicherweise gibt es einige Leistungsträger zum Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“. Es ist manchmal gar nicht so einfach, die richtige Ansprechpartnerin, den richtigen Ansprechpartner bzw. gesetzlichen Leistungsträger zu finden. Wir zeigen, wie es dennoch gelingt und welche gesetzliche Erleichterung es gibt.

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Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung?

Ein kleines hellblaues Männchen hält zwei wie eine Schultüte gefaltete zwanzig und fünfzig Euro Geldscheine. Im Hintergrund sieht man einen zehn Euro Schein.

 

Unabhängig davon, welche finanzielle Ausgangslage man mitbringt: Es gibt die Möglichkeit, finanzielle Leistungen zu beziehen. Wir stellen diese vor, zeigen illustrierende Fallbeispiele und geben Tipps für Antragstellerinnen und Antragsteller.

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Wer beantwortet meine Fragen?

Eine Frau hält mit verkürztem Arm den Telefonhörer und telefoniert.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn mich ganz unterschiedliche Fragen zu Arbeit und Teilhabe beschäftigen? Es gibt bundesweit Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Wir zeigen dir wer und wo.