Sport fordert bessere Leistungen der sozialen Teilhabe

Der DOSB kritisiert gemeinsam mit anderen Mitgliedsorganisationen den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) aufgrund unzureichender Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Das Bundesteilhabegesetze soll die  Lebenssituation von Menschen mit oder mit   drohender   Behinderung verbessern und ihnen   eine selbstbestimmte und individuelle  Lebensplanung ermöglichen. Foto: DOSB
Das Bundesteilhabegesetze soll die Lebenssituation von Menschen mit oder mit drohender Behinderung verbessern und ihnen eine selbstbestimmte und individuelle Lebensplanung ermöglichen. Foto: DOSB

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode geplant ist, soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern. Am morgigen Dienstag findet die mündliche Anhörung des Referentenentwurfs statt. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) kritisiert gemeinsam mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), dem Deutschen Gehörlosen-Sportverband (DGS) und Special Olympics Deutschland (SOD) den Entwurf aufgrund unzureichender Leistungen zur sozialen Teilhabe. Die Sportverbände sehen die Gefahr, dass durch den jetzt vorliegenden Referentenentwurf zum BTHG regionale Unterschiede ermöglicht werden können. Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen müssen bundesweit identisch sein.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das BTHG lässt zu, dass der leistungsberechtigte Personenkreis eingeschränkt werden kann. Der gemeinnützige Sport sieht darin, wie viele andere Verbände auch, eine große Gefahr. Das Gesetz, so die Verantwortlichen in den Verbänden, vermittle den Eindruck, dass statt der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen eine Einsparung in der Eingliederungshilfe das Ziel sein soll. Dabei soll das neue Gesetz die Eingliederungshilfe so gestalten, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwirklicht wird.

Zur gesellschaftlichen Teilhabe gehört auch der Sport. Im von der Bundesregierung initiierten, mehrmonatigen umfangreichen Beteiligungsprozess im vergangenen Jahr waren die Organisationen des Sports ausgeschlossen. Inzwischen ist erkannt worden, dass der Sport ein Motor der Inklusion sein kann. In der mündlichen Anhörung zum Referentenentwurf ist der Sport nun durch DBS-Vizepräsident Thomas Härtel, der für alle vier beteiligten Verbände spricht, vertreten. DOSB-Vizepräsidentin Gudrun Doll-Tepper begrüßt die Teilnahme des Sports: „Zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe brauchen wir die Umsetzung der UN-BRK. Diese ist im BTHG nicht weitreichend genug formuliert. Thomas Härtel wird für uns alle eine bessere Teilhabemöglichkeit der Menschen mit Behinderungen einfordern und die gemeinsam erarbeiteten Punkte kritisieren.“

Gemeinnütziger Sport soll für alle Menschen offen sein

Der gemeinnützige Sport ist ein wichtiger Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, der allen Menschen offen und möglich sein soll. Dazu wird die einkommens- und vermögensunabhängige Leistung einer reformierten Eingliederungshilfe benötigt. Zurzeit müssen erst der behinderte Mensch selbst, die Partner/in oder die Familie bei Kindern mit Behinderungen Armut nachweisen, bevor sie Unterstützung durch die Eingliederungshilfe erhalten können. Hilfsmittel zum Sport werden von den Krankenkassen in der Regel nicht finanziert, da nach deren Auffassung Sport über das vermeintliche Grundbedürfnis hinausgehe. So verzichten viele behinderte Menschen auf diese Möglichkeit der Teilhabe, um nicht die eigene Bedürftigkeit und die von Partner/in oder Familie nachweisen zu müssen. Dabei bietet Sport über die Teilhabe hinaus allen Menschen auch die besten Möglichkeiten zur Gesundheits-Prävention und -Rehabilitation.

Bildung ist im Referentenentwurf des BTHG für Menschen mit Behinderungen kein lebenslanges Thema. Nach der Berufsausbildung erhalten Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung brauchen (z.B. durch Gebärdensprachdolmetscher/innen, Mobilitätshilfe oder Leichte Sprache), keine weiteren Möglichkeiten der Ausbildung z.B. zum/zur Übungsleiter/in oder Trainer/in im Sport.

Gleichberechtigte Teilhabe beim Ehrenamt nicht gewährleistet

Auch die Übernahme eines Ehrenamtes wird fast unmöglich gemacht, obwohl viele Menschen mit Behinderungen sich gerne aktiv einbringen wollen. Hier verweist das Gesetz auf nachbarschaftliche oder familiäre Hilfe. Der DOSB sieht hier zusammen mit dem DBS, DGS und SOD die gleichberechtigte Teilhabe nicht gewährleistet und fordert die Übernahme einer angemessenen Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, die sich im gemeinnützigen Sport und gesellschaftlich engagieren möchten und damit große Anerkennung verdienen.

Opens external link in new windowGemeinsame Stellungnahme des Sports zum Bundesteilhabegesetz

(Quelle: DOSB)


  • Das Bundesteilhabegesetze soll die  Lebenssituation von Menschen mit oder mit   drohender   Behinderung verbessern und ihnen   eine selbstbestimmte und individuelle  Lebensplanung ermöglichen. Foto: DOSB
    Das Bundesteilhabegesetze soll die Lebenssituation von Menschen mit oder mit drohender Behinderung verbessern und ihnen eine selbstbestimmte und individuelle Lebensplanung ermöglichen. Foto: DOSB

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